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Elternbeirat
Der Bildungsauftrag an Grundschulen ist
eine Aufgabe, die von der Schule in bestmöglicher Zusammenarbeit mit dem
Elternhaus getragen wird. Damit hierin optimale Rahmenbedingungen geschaffen
werden können, ist es wichtig und notwendig, die Interessen und die
Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu
pflegen. Der Gesetzgeber sieht zahlreiche Gremien und Beteiligungsmöglichkeiten
vor, in denen Eltern das Schulleben mitgestalten können. Eines dieser Gremien
ist der Elternbeirat.
Im Schuljahr 2024/25 wurde ein neuer
Elternbeirat der Grundschule Alteglofsheim-Köfering für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Die Mitglieder und ihre
Positionen können Sie der folgenden Liste entnehmen:
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Jessica
Mäusl
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1.
Vorsitzende
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Bianca
Arlt
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2.
Vorsitzende
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Theresa
Gerhard
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Kassenbeauftragte
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Sonja
Wagner
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Stellv.
Schriftführerin
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Gisela
Eßberger
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Kassenprüferin
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Monika
Voigt
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Schriftführerin
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Gabriele
Eckmann
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Katharina
Schmid
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Tanja
Schwarz
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Shuuz
Beauftragte Köfering + Alteglofsheim
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Sabine
Dirschl
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Für Fragen und Anliegen stehen Ihnen die Mitglieder
unabhängig voneinander mit Rat und Tat zur Seite. Zusätzlich erreichen Sie den
Elternbeirat per E-Mail: ebgs.koefalt@gmail.com
Schulmanager Aktuelle Informationen und Elternbriefe finden Sie über Ihren Login
beim Schulmanager.
https://www.schulmanager-online.de/
Krankheit
und Entschuldigung
- Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind pünktlich,
ausgeschlafen und vorbereitet um spätestens 8.00 Uhr zum Unterricht
erscheint. Denken Sie auch an ein ausgewogenes Frühstück, das die Konzentration
Ihres Kindes fördert.
- Sollte
ihr Kind erkrankt sein und die Schule nicht besuchen können, ist es
notwendig, dass Sie Ihr Kind bereits am ersten Fehltag im Schulmanager vor
8 Uhr krankmelden.
- Sollte die Erkrankung mehrere Tage andauern, bitten
wir um Information im Schulmanager.
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Nach 20 unentschuldigten Fehltagen gilt eine Attestpflicht ab dem 21. Fehltag bis zum Schuljahresende.
Unterrichtsbefreiungen
- Ferienzeit ist Reisezeit, und viele nutzen die
Gelegenheit, sich an fernen Orten zu erholen. In diesem Zusammenhang
werden jedes Jahr wieder Fragen an uns herangetragen, inwieweit bereits
vor Ferienbeginn oder nach Ablauf der Ferien Schüler vom Unterricht
befreit werden können.
- Wir weisen Sie daher darauf hin, dass wir
außerhalb der Ferien und der unterrichtsfreien Tage grundsätzlich keine
Beurlaubung gewähren können.
- Nur in dringenden Ausnahmefällen ist eine
Beurlaubung vorgesehen. Hierzu müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen
Antrag über den Schulmanager stellen und diesen auch begründen.
- Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass Urlaubs-
oder Reisetermine keine Ausnahmefälle darstellen und als solche nicht
anerkannt sind. Eine Beurlaubung vom Unterricht ist kurz vor und kurz nach
den Ferien nicht möglich. Wir bitten Sie deshalb höflichst, Ihre
Urlaubsplanung immer mit den Ferienzeitregelungen abzustimmen, auch wenn
dies leider gegebenenfalls zu höheren Kosten bei Ihnen führt.
- Wenn Sie eine Befreiung aufgrund eines Arzttermins o.ä. wünschen, reichen Sie diese bitte im Modul Beurlaubung mindestens einen Tag vorher über den Schulmanger ein.
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